Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die nachfolgend aufgeführten Geschäftsbedingungen liegen den mit Nils Ohlsen Immobilien, Ritterstraße 5, 25524 Itzehoe geschlossenen Verträgen und Geschäftsbeziehungen zugrunde. Mit der Verwendung des vorstehenden Angebots erkennt der Empfänger die nachstehenden Bedingungen an. Als Verwendung des Angebots gilt beispielsweise die Kontaktaufnahme wegen des angebotenen Objektes mit uns oder dem Eigentümer.

2. Informationen und Objektnachweise

Die von Nils Ohlsen Immobilien, Ritterstraße 5, 25524 Itzehoe angegebenen Objektinformationen beruhen ausschließlich auf den Angaben des jeweiligen Objekteigentümer oder Vermieter, bzw. eines von diesem beauftragten Dritten. Diese Angaben wurden von uns nicht auf ihre Richtigkeit überprüft. Für die Richtigkeit dieser Angaben übernehmen wir keine Gewähr.

3. Doppeltätigkeit

Der Makler ist ausdrücklich berechtigt, für beide Vertragsparteien entgeltlich (provisionspflichtig) tätig zu sein.

4. Provision und Fälligkeit

Mit wirksamem Abschluss des nachgewiesenen und/oder vermittelten Kauf-/Miet- und/oder Pachtvertrages wird die vereinbarte bzw. im jeweiligen Angebot ausgewiesene Provision zur Zahlung fällig. Fehlt eine vertragliche Vereinbarung über die Höhe der Provision oder eine entsprechende Angabe über die Höhe der Provision im Angebot, dann gilt die ortsübliche Provision als geschuldet. Sofern Sie sich auf ein bereits von Nils Ohlsen Immobilien, Ritterstraße 5, 25524 Itzehoe inseriertes Mietangebot bewerben, ist die Vermittlung für den Mieter/Interessenten provisionsfrei. In diesem Fall gilt das Bestellerprinzip und der Vermieter/Auftraggeber schuldet eine mit Ihm vereinbarte Provision

5. Provisionspflicht bei Ersatzgeschäften

Der Auftraggeber ist zur Zahlung der vereinbarten und/oder ortsüblichen Provision verpflichtet, wenn statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäfts ein sog. Ersatzgeschäft getätigt wird. Ein Ersatzgeschäft liegt z.B. vor, wenn der Auftraggeber im Zusammenhang mit der von uns entfalteten Tätigkeit von seinem potentiellen und von uns nachgewiesenen Hauptvertragspartner eine andere Gelegenheit zum Hauptvertragsabschluss erfährt oder über die nachgewiesene Gelegenheit er mit dem Rechtsnachfolger des potentiellen Hauptvertragspartners den Hauptvertrag abschließt oder das nachgewiesene Objekt käuflich erwirbt, anstatt es zu mieten, zu pachten bzw. umgekehrt. Um die Provisionspflicht bei Ersatzgeschäften auszulösen, ist es nicht erforderlich, dass das provisionspflichtige Geschäft mit dem ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich gleichwertig im Sinne der von der Rechtsprechung zum Begriff der wirtschaftlichen Identität entwickelten Voraussetzungen sein muss.

6. Haftung des Auftragnehmers

Bei einfach fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften wir und unsere Erfüllungsgehilfen nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden; wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägen und auf die der Auftraggeber vertrauen darf. Im Übrigen haften wir nicht. Dies gilt nicht, soweit der Auftraggeber durch das Verhalten des Auftragnehmers Schäden an Leib oder Leben erleidet oder soweit der durch uns verursachte Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist.

7. Unbefugte Weitergabe Kundeninformationen und Objektnachweise

Unsere Angebote erfolgen unter der Voraussetzung, dass der Auftraggeber das angebotene Objekt selbst erwerben oder nutzen will. Sie sind streng vertraulich. Jede Weitergabe an Dritte ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung, auch an Vollmacht- oder Auftraggeber des Interessenten, führt in voller Höhe zur Provisionspflicht, sofern es durch die unbefugte Weitergabe dieser Informationen und/oder Objektnachweisen zu einem notariellen Kaufvertrag oder Miet- bzw. Pachtvertrag mit dem Eigentümer oder Vermieter und dem Dritten oder einer Person kommt, an den der Dritte diese Informationen unbefugt weitergegeben hat.

8. Aufwendungsersatz bei Fehlen des Hauptvertragsabschluss

Der Auftraggeber verpflichtet sich, uns die in Erfüllung des Auftrages entstandenen Aufwendungen (zum Beispiel Inseratskosten, Kosten Internetauftritt, Telefonkosten, Portokosten, Fahrtkosten für Objektbesichtigungen) zu erstatten (sofern vertraglich vereinbart), wenn ein Vertragsabschluss nicht zu Stande kommt.

9. Keine Haftung für Bonität

Nils Ohlsen Immobilien, Ritterstraße 5, 25524 Itzehoe haftet trotz sorgfältiger Überprüfung nicht für die Bonität der vermittelten oder nachgewiesenen Vertragspartei.

10. Erfüllungs- und Gerichtsort, anwendbares Recht

Erfüllungsort und sofern der Empfänger Vollkaufmann ist, ist der Gerichtsstand Itzehoe. Auf das Vertragsverhältnis ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.

11. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, der andere Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft

Verbraucherinformationen:

Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: https://ec.europa.eu/consumers Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren sind wir weder bereit noch verpflichtet.

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